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Die Vermögensvollmacht


 

Am Anfang jeder Kundenbeziehung steht der Verwaltungsauftrag, welcher das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und der AAA regelt. Bestandteil dieses Verwaltungsauftrages ist die der jeweiligen Bank erteilte Verwaltungsvollmacht zugunsten der AAA.

Bei einer Verwaltungsvollmacht übernimmt die AAA die Überwachung und Bewirtschaftung der Anlagen. Bezüge und Überweisungen sind der AAA jedoch nicht erlaubt. Eine erteilte Verwaltungsvollmacht kann vom Kunden jederzeit annulliert werden. 
 

 
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