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Am Anfang jeder Kundenbeziehung steht der Verwaltungsauftrag,
welcher das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und der
AAA regelt. Bestandteil dieses Verwaltungsauftrages ist die der
jeweiligen Bank erteilte Verwaltungsvollmacht zugunsten der AAA.
Bei einer Verwaltungsvollmacht übernimmt die AAA die Überwachung
und Bewirtschaftung der Anlagen. Bezüge und Überweisungen sind
der AAA jedoch nicht erlaubt. Eine erteilte Verwaltungsvollmacht
kann vom Kunden jederzeit annulliert werden.
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